Inkasso
Als Inkasso wird der Forderungseinzug eines Gläubigers
durch einen Dritten bezeichnet.Die Forderung kann per Auftrag , aber
auch durch Abtretung selbständig eingezogen werden.
Dies ist eine der vielen grundlegenden Auftragsfelder
von Rechtsanwälten.
Eigentlich befasst sich jeder Anwalt damit, es sei denn
er ist auf etwas ganz anderes spezialisiert.
Aus dieser Sicht ist die Bezeichnung einer
Anwaltskanzlei als „Inkasso- und Anwaltskanzlei“ mit dem
Hinweis auf Inkasso völlig überflüssig.
Aber wahrscheinlich ist es werbewirksam. Damit wird
indirekt indiziert, dass die anderen Anwälte nichts mit Inkasso,
also Forderungsdurchsetzung und Forderungseinzug zu tun haben.
Da muss man sich doch fragen, ob das ein unzulässiger
Wettbewerbsvorteil ist.
Rechtsanwalt Peter Hesse
Mühlhausen,25.01.2016